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   VG Ansbach, 21.03.1990 - AN 3 K 89.00791   

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VG Ansbach, 21.03.1990 - AN 3 K 89.00791 (https://dejure.org/1990,17207)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.03.1990 - AN 3 K 89.00791 (https://dejure.org/1990,17207)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. März 1990 - AN 3 K 89.00791 (https://dejure.org/1990,17207)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 61
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

    Das mindert das Gewicht dieser Eigentümerbelange in der Abwägung erheblich (vgl. Senatsurt. v. 05.04.1990 - 5 S 2119/89 - NVwZ-RR 1991, 61 und v. 02.11.2004 - 5 S 1063/04 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.01.2005 - 8 S 1674/03 - UPR 2005, 319 und hierzu BVerwG, Beschl. v. 22.09.2005 - 9 B 13.05 - NuR 2006, 571).
  • VG München, 15.02.1993 - M 8 K 92.1600

    Kaufvertrag über ein Grundstück im Geltungsbereich einer wirksamen

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  • VG Berlin, 03.06.1992 - 19 A 248.91

    Erteilung einer Baugenehmigung für umfassende Instandsetzungs-und

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  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2004 - 5 S 1063/04

    Planfeststellung - Neubau einer Straßenbahn

    In diesem Fall kann auch ein mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Planbetroffener - wie die Klägerin - nicht unter Berufung auf den umfassenden Prüfungsanspruch geltend machen, die Planungsentscheidung sei wegen der abwägungsfehlerhaften Behandlung privater Belange Dritter aufzuheben (vgl. Senatsurt. v. 05.04.1990 - 5 S 2119/89 - NVwZ-RR 1991, 61).
  • VGH Hessen, 11.05.1992 - 3 UE 174/89

    Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung -

    Angesichts des gleichwohl noch verhältnismäßig offenen normativen Entscheidungsprogramms über die besonderen städtebaulichen Gründe zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bzw. die Verdrängungsgefahr durch den Abbruch, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist es auch angemessen, daß die Verwaltung mit statistisch festgestellten Richt- bzw. Schwellenwerten einer durchschnittlichen Miethöhe arbeitet, deren Überschreitung als Hilfsmittel zur Feststellung der Verdrängungsgefahr dienen kann (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 21.03.1990 - AN 3 K 8900791 - NVwZ-RR 91, 61 zu einer Höchstbelastungsmietgrenze als Prüfungsmaßstab; nicht rechtskräftig, Berufung beim VGH München noch anhängig, Az. 14 B 90.1485).
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